Finanzielle Vorteile
für Produzent und Konsument
In der Schweiz können Sie seit 2025 Solarstrom mit Nachbarn über einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder seit 2026 über Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) teilen. Dabei wird überschüssiger Solarstrom direkt im Quartier genutzt und gehandelt, ohne dass neue Leitungen über die Strasse gezogen werden müssen.
Die neuen Stromgesetze haben die Grundlagen dazu geschaffen:
> Der Stromproduzent kann bestimmen, an wen er seinen Strom verkauft.
> Der Stromkonsument kann bestimmen, von wem er seinen Strom bezieht.
> Der Netzbetreiber wendet für Lokalstrom einen niedrigeren Tarif für die Netznutzung an.
Win-Win-Situation
Für den Verteilnetzbetreiber (VNB) gibt es nur Änderungen in der Abrechnung. Der eingespeiste Solarstrom fliesst wie bisher im öffentlichen Netz über kurze Strecken zu den nächsten Nachbarn.

Der VNB stellt nur noch Rechnung für den „Reststrom“, den er liefert, wenn zu wenig Solarstrom zur Verfügung steht (rote Pfeile). Der Solarstrom wird durch die Teilnehmer eines vZEV oder einer LEG selber gehandelt (gelbe Pfeile):
Für den Produzenten ändert sich auch nichts im Stromfluss und für die Messung ist der VNB zuständig. Der Produzent kann für den Solarstrom, den er an die Nachbarn verkauft, selber den Tarif bestimmen. Dadurch hat er mehr Planungssicherheit.
Für den Konsumenten ist Solarstrom günstiger als Netzstrom, denn er profitiert vom reduzierten Tarif für die Netznutzung über kurze Distanzen.